A: Ja, alle Betreuungskräfte sind in Deutschland offiziell angestellt und verfügen über Sozial- und Krankenversicherung, was die legale häusliche Betreuung sicherstellt.
A: Bei der Inanspruchnahme einer 24h-Pflege können Kosten durch Pflegegeld und gegebenenfalls Verhinderungs- sowie Kurzzeitpflege von der Pflegekasse übernommen werden, was Ihre finanzielle Belastung senkt. Es besteht noch zusätzlich die Möglichkeit 4000 Euro jährlich steuerlich abzusetzen.
A: Verhinderungspflege kommt zum Einsatz, wenn Ihre übliche Pflegekraft, oft ein Angehöriger, durch Krankheit oder Urlaub verhindert ist. Die seniorenbetreuung kann von uns übernommen werden und die Kosten werden teilweise erstattet.
A: Kurzzeitpflege unterstützt Pflegebedürftige zeitlich begrenzt, etwa nach Krankenhausaufenthalten oder in Krisensituationen der häuslichen Pflege, mit einer vollstationären Betreuung zu Hause.
Kosten für Betreuungskraft | 2920,00 Euro |
Pflegegeld | 573,00 Euro |
Verhinderungspflege in Kombination mit Kurzzeitpflege | 201,50 Euro |
Steuerliche Absetzbarkeit | 333,33 Euro |
Monatliche Belastung | 1812,17 Euro |