Matthias Szymkiewicz - Ihr Partner für 24h Pflege
 

FAQ zur 24h Pflege und Betreuung zu Hause

Q: Ist die häusliche Betreuung legal in Deutschland?

A: Ja, alle Betreuungskräfte sind in Deutschland offiziell angestellt und verfügen über Sozial- und Krankenversicherung, was die legale häusliche Betreuung sicherstellt.


Q: Übernimmt die Pflegekasse Kosten für 24h Pflege?

A: Bei der Inanspruchnahme einer 24h-Pflege können Kosten durch Pflegegeld und gegebenenfalls Verhinderungs- sowie Kurzzeitpflege von der Pflegekasse übernommen werden, was Ihre finanzielle Belastung senkt. Es besteht noch zusätzlich die Möglichkeit 4000 Euro jährlich steuerlich abzusetzen.


Q: Was ist Verhinderungspflege?

A: Verhinderungspflege kommt zum Einsatz, wenn Ihre übliche Pflegekraft, oft ein Angehöriger, durch Krankheit oder Urlaub verhindert ist. Die seniorenbetreuung kann von uns übernommen werden und die Kosten werden teilweise erstattet.


Q: Was beinhaltet die Kurzzeitpflege?

A: Kurzzeitpflege unterstützt Pflegebedürftige zeitlich begrenzt, etwa nach Krankenhausaufenthalten oder in Krisensituationen der häuslichen Pflege, mit einer vollstationären Betreuung zu Hause.

 

(Beispielsrechnung bei Pflegegrad 3 und erfüllte Voraussetzungen)

 


Kosten für Betreuungskraft

2920,00 Euro

Pflegegeld

573,00 Euro

Verhinderungspflege in Kombination mit Kurzzeitpflege

201,50 Euro

Steuerliche Absetzbarkeit

333,33 Euro

Monatliche Belastung

1812,17 Euro


Q: Wie wird die 24h Pflegekraft untergebracht?
A: Die Pflegekraft für die 24h Betreuung sollte von Ihnen ein eigenes Zimmer erhalten und das Badezimmer mitbenutzen dürfen.

Q: Entstehen zusätzliche Kosten neben der Betreuung zu Hause?
A: Neben der Unterbringung übernehmen Sie die Verpflegungskosten der 24h Pflegekraft sowie eventuelle Zuschläge an Feiertagen.

Q: Arbeiten Betreuungskräfte wirklich 24 Stunden?
A: Nein, Betreuungskräfte für die Seniorenbetreuung arbeiten regulär 40 Stunden pro Woche, verteilt auf verschiedene Zeiten, je nach benötigter Unterstützung und häuslichen Pflichten.

Q: Gibt es Vermittlungsgebühren bei der Pflegekraft-Vermittlung?
A: Nein, die Vermittlungsgebühr für die Pflegekraft ist bereits im Dienstleistungsvertrag enthalten, den Sie mit unserer Pflegekraft-Vermittlungsagentur abschließen. 

 

 

 

 
 
 
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